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Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Allgemein| Views: 2461

Ein Medizinstudium ist lang und lernintensiv. Daran schließt sich eine fast noch einmal ebenso lange Zeit der Facharztausbildung an und letztlich bedeutet der Arztberuf lebenslanges Lernen, um Patienten und Ihre Krankheiten richtig einzuschätzen und zu behandeln. Die besondere Herausforderung für Notärzte besteht darüber hinaus in den prähospital eingeschränkten diagnostischen Möglichkeiten bei – zumindest für einige Patienten bestehender – gleichzeitiger Dringlichkeit. Das rettungsdienstliche Fachpersonal ist ausgebildet, um dem Notarzt bei dieser Arbeit zu assistieren.

Gleichwohl sind Notfallsanitäter so gut ausgebildet, dass sie Patienten, welche in Anbetracht einer akuten vitalen Bedrohung dringend einer (not)ärztlichen Therapie bedürfen, von solchen unterscheiden können, die sie eigenverantwortlich ohne unmittelbare ärztliche Unterstützung in eine geeignete Notfallaufnahme transportieren können.

Diese verantwortungsvolle Entscheidung kann auch zur Entlastung der Notärzte betragen: wenn Notärzte beispielsweise nicht zu Patienten mit kleineren Verletzungen fahren oder fliegen müssen, stehen sie jenen Patienten einsatzbereit zur Verfügung, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden.

In einzelnen Situationen, z.B. bei isolierten Extermitätenverletzungen oder Knochenbrüchen, kann es in diesem Zusammenhang erforderlich sein, dass Notfallsanitäter selbständig in definiertem Rahmen und nach entsprechender wiederkehrender Ausbildung Medikamente zur Schmerztherapie einsetzen. In einer unserer letzten Fortbildungen berichtete David Häske über ein entsprechendes erfolgreiches Konzept aus dem Rettungsdienstbereich Reutlingen.

Für die Übernahme solcher eigentlich ärztlicher Maßnahmen durch Assistenzpersonal sind Entscheidungen des Gesetzgebers nötig, um den Notfallsanitätern Rechtssicherheit zu geben. Wie der SK-Verlag berichtet, gibt es in Thüringen bereits eine entsprechende Initiative.

Der SWR hat diese Thematik in einem Bericht für die Landesschau am Beispiel des Ulmer DRK-Rettungsdienstes aufgegriffen.

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