Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, können ungeachtet der Gründe mit Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen anonym in Kliniken und bei Hebammen entbinden. Dazu geben diese Frau sich selbst ein Pseudonym, welches auch für die medizinische Dokumentation verwendet wird. Die realen Personalien werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben sicher verschlossen hinterlegt. Dieses Vorgehen ermöglicht es den Frauen, medizinisch betreut zu entbinden, ohne ihre Identität zu offenbaren.
Unabhängig vom Versichertenstatus trägt der Bund alle Kosten, die im Zusammenhang mit der vertraulichen Geburt sowie der Vor- und der Nachsorge entstehen. Hierzu zählen auch Kosten für eine notfallmedizinische Versorgung.
Die Erstattung erfolgt entsprechend der Vergütung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anhand des Pseudonyms.
Zur Abrechnung muss die Schwangere ihre Identität nicht preisgeben!
Um Notärzte, Rettungsdienste, Leitstellen und Notaufnahmen über die “vertrauliche Geburt” zu informieren, hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben jetzt dieses Informationsblatt herausgegeben. Weitere Informationen gibt es beim Bundesfamilienministerium.