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Notfallsanitäter: Bayern will erst Rettungsdienstgesetz ändern

Allgemein, Notfallmedizin| Views: 2739

Eine Anfrage zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes wurde jetzt von Staatssekretär Eck aus dem bayerischen Staatsministerium des Inneren (StMI) beantwortet:

Staatssekretär Gerhard Eck, MdL (c) Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Staatssekretär Gerhard Eck, MdL
(c) Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Aufgaben des Rettungsdienstes und Intensivtransports, die bisher von Rettungsassistenten geleistet wurden, sollten zukünftig von Notfallsanitätern übernommen werden. Allerdings fasse Bayern einen möglichen Termin dafür erst 2024 ins Auge. Als wesentlichen Grund hierfür führt Staatssekretär Eck aus, dass die Ausbildung den Notfallsanitäter zum eigenständigen Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden, befähigen solle.

Diese vom Bundesgesetzgeber für eine Reduzierung von Notarzteinsätzen vorgesehene regelhafte Delegation einfacher ärztlicher Maßnahmen und Medikamentengaben durch den ÄLRD sei jedoch in der landesrechtlichen Aufgabenbeschreibung des ÄLRD (Art. 11 Bayerisches Rettungsdienstgesetz – BayRDG) nicht vorgesehen. Es sei daher angedacht, durch eine Änderung des BayRDG die Aufgaben und Befugnisse der ÄLRD entsprechend zu ergänzen.

„Durch die Einführung von standardmäßig vorgegebenen heilkundlichen Maßnahmen (im medizinischen Sprachgebrauch als sog. standardisierte Handlungsanweisungen oder Standard Operating Procedures (SOP) bezeichnet) für bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen durch den ÄLRD sollen künftig ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder die Gabe von Medikamenten auf den Notfallsanitäter übertragen werden können, ohne dass diese Delegation im konkreten Einzelfall ausgesprochen werden muss“, erläutert Eck.

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