Immer häufiger werden bei Fun-Sportarten aber auch im Straßenverkehr Helmkameras eingesetzt, um später anderen von “tollkühnen Aktionen” berichten zu können.
Nach dem schweren Ski-Unfall des Formel1-Rennfahrers Michael Schuhmacher schloß die Staatsanwaltschaft nicht aus, dass die auf dem Helm fixierte Kamera beim Aufprall zu einer ungünstigen Belastung des Helms geführt und damit die Zerstörung des Helm begünstigt haben könnte.
Seither haben einzelne Veranstalter von Sport-Events den Einsatz von Helmkameras untersagt – so z.B. British Eventing, die Reittuniere organisieren.
Neben der Belastung des Helmmaterials wirft die schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) aber noch weitere Fragen auf: sind die Nutzer von Helmkameras bereit höhere Risiken einzugehen oder werden sie durch das Filmen abgelenkt?
Das offizielle Statement der bfu lautet:
“Der Einsatz von Helmkameras kann das Risiko eines Unfalls erhöhen: einerseits können Helmkameras dazu führen, dass der Fahrer mehr Risiken eingeht (waghalsige Kunststücke oder Manöver, eher abseits der Piste), um spektakuläre Bilder zu erhalten, andererseits kann der Fahrer abgelenkt sein und seine Kopfhaltung der Kameraführung anpassen, anstatt in Fahrtrichtung zu schauen. Eine Kamera auf dem Helm kann die Verletzungsgefahr auch insofern erhöhen, als dass sie bei einem Sturz auf den Kopf als Hebelarm wirkt und damit die auf den Kopf einwirkenden Kräfte erhöht. Zudem darf die Befestigung der Kamera die Helmaussenschale nicht beeinträchtigen (Aussenschalen nicht durchbohren, Klebstoff darf Schalenmaterial nicht angreifen.”
Notfallmedizinisch sind noch keine Statistiken zu Unfällen mit Helmkameras bekannt. Allerdings hat in England ein junger Motorradfahrer seinen eigenen tödlichen Unfall gefilmt. Seine Mutter hat das Video ins Netz gestellt, um andere Motorradfahrer zur Vorsicht zu mahnen. In Zukunft wird vorallem bei Unfällen im Fun-Sport-Bereich vermehrt auf den Zusammenhang mit dem Einsatz solcher Helmkameras geachtet werden müssen.