Heute war “Christoph 22” mitten in Stuttgart zu bewundern. Für die Bekanntgabe der Einsatzzahlen des Jahres 2022 hatte die ADAC Luftrettung gGmbH in die Landespressekonferenz der baden-württembergischen Landtags in Stuttgart eingeladen. Dazu war ein zweiter Hubschrauber vom Typ H145 gestern in Ulm so umgerüstet und beklebt worden, dass “Christoph 22” in Stuttgart präsentiert werden konnte, ohne die Luftrettung am Standort Ulm zu beeinträchtigen.
Bereits bei der Landung an der Stuttgarter Oper warteten Zahlreiche Pressevertreter und Hubschrauber-Fans mit ihren Kameras am Eckensee. Die Crew aus Pilot Jens Jasper, TC-HEMS Tom Schneider und Notarzt Björn Hossfeld unterstützt durch das Presseteam der ADAC Luftrettung sowie des ADAC Regionalclubs Württemberg stand den interessierten Besuchern für Fragen zur Verfügung, bevor von 11:00 bis 12:00 Uhr die Einsatzzahlen aus dem Jahr 2022 präsentiert wurden.
Christoph 22 ist im vergangenen Jahr 1567 Einsätze geflogen, die meisten – nämlich 1356 – trotz der Nähe zur bayerischen Landesgrenze in Baden-Württemberg. Dies bedeutet einen Zuwachs der Einsätze im Vergleich zum Vorjahr um fast 8%. Die Ursachen hierfür seien vielfältig, erklärte Hossfeld, etwa die Hälfte der zusätzlichen Einsätze jedoch seien auf die seit dem 1.1.2022 bestehende Einsatzbereitschaft in den Abendstunden zurück zu führen, in denen die Crew des Ulmer Hubschraubers mit moderner Technik und Nachtsichtgeräten auch im Dunkeln einsatzklar ist.
Die meisten Rettungshubschrauber in Deutschland sind einsatzbereit von morgens 7:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang. Dieser jedoch ist im Winter schon sehr früh – mitunter bereits vor 17:00 Uhr. Um zu betrachten, wie sich eine Verlängerung der Bereitschaft im Winterhalbjahr bis 20:00 Uhr auswirkt, wurde dem am Ulmer Bundeswehrkrankenhaus stationierten “Christoph 22” ein wissenschaftlich begleiteter Probetrieb in diesen Tagesrandzeiten genehmigt. Auf diese Weise konnten bereits über 60 Notfallpatienten von der Luftrettung versorgt werden, für die früher kein Hubschrauber zur Verfügung gestanden hätte.