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Diskussion um Einsatzfahrt

Allgemein, Notfallmedizin, Rettungsmedizin| Views: 3801

Aktuell wird in nahezu allen Medien über die Einsatzfahrt eines Notarztes im Bereich Ingolstadt diskutiert.

Der Kollege war wohl alarmiert durch die Rettungsleitstelle Ingolstadt unterwegs zu einem Kleinkind, das nach Verschlucken von Schnellkleber zu ersticken drohte. Bei dieser Fahrt hat er verständlicherweise mehrere Fahrzeuge überholen müssen. Zwei entgegenkommende Autofahrer fühlten sich durch das überholende Notarzteinsatzfahrzeug derart behindert, dass sie ausweichen mussten und den selbstfahrenden Notarzt anschließend anzeigten. Ein deshalb gegen ihn wegen Verkehrsgefährdung verhängtes Bußgeld von € 4500,- wollte der bis dahin unbescholtene 51-jährige Kollege nicht akzeptieren. Nun soll die Rechtslage vor Gericht geklärt werden – ausführlich nachzulesen auf SPIEGEL-online.

Diese Darstellung führt in zahlreichen Foren zu heftigen Diskussionen vor allem von denen, die eh immer alles besser wissen. Aber das Gericht hat nun die Aufgabe zu klären, ob der Notarzt die gebührende Verhältnismäßigkeit bei den ihm zur Verfügung stehenden Sonderrechten gewahrt hat.

Einsatzfahrt 3

Aus Sicht derer, die tagtäglich als Rettungsassistenten oder Notärzte solche Einsatzfahrten absolvieren, möchten wir an dieser Stelle versuchen folgendes zu sagen: Blaulichtfahrten mögen in TV-Produktionen mitunter recht spaßig aussehen, bedeuten in Wahrheit jedoch für die Insassen der Einsatzfahrzeuge einen immensen Stress. Zum einen befinden sich die Gedanken bereits bei dem Patienten an der Einsatzstelle und der Situation, welche die Helfer dort erwartet. Zum anderen muss – inzwischen meist mit Hilfe eines handelsüblichen Navis – die Einsatzstelle gefunden werden und trotz einer eiligen Fahrt auch der fließende und stehende Verkehr beachtet werden. Die Leser dürfen sich sicher sein, kein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges hat Lust sein eigenes Leben zu riskieren, noch wäre er daran interessiert weitere Patienten zu produzieren, denn schließlich ist das Rettungsteam ja bereits auf dem Weg zu einem Patienten. Trotzdem sind immer wieder Einsatzfahrzeuge auch in Verkehrsunfälle verwickelt.

Einsatzfahrt 2

Es ist deshalb oberste Prämisse neben Blaulicht und Martinshorn auch das eigene Hirn einzuschalten. Denn während einer Einsatzfahrt gilt es immer für alle anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken. Jeder Fahrer eines Einsatzfahrzeuges – unabhängig ob vom Rettungsdienst, der Feuerwehr oder der Polizei – kann Anekdoten aus einem großen Erfahrungsschatz über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer erzählen: sei es die Situation, dass das Einsatzfahrzeug trotz Einsatz der Martinshörner nicht wahrgenommen wird (dabei bleibt unklar, ob der vorausfahrende die eigene Musikanlage zu laut geregelt hat oder einfach schwerhörig ist), sei es, dass Autofahrer die Gelegenheit nutzen, dem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse (Stoßstange an Stoßstange) zu folgen, um selbst nicht im Stau zu stehen, oder einfach dass entgegenkommende Fahrzeugführer glauben, das Sondersignal betreffe nur die Gegenfahrbahn, aber nicht sie selbst … Die Liste ließe sich noch lange weiterführen.

Ein Dank geht an dieser Stelle übrigens an die Trucker – die Mehrheit der Berufskraftfahrer ist sowohl bei der Einsatzfahrt, oft aber auch beim Absichern der Unfallstellen eine aufmerksame und wertvolle Unterstützung.

In den USA sind übrigens auch die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn verpflichtet rechts ran zu fahren und anzuhalten, um ein Einsatzfahrzeug passieren zu lassen. Vielleicht ist auch bei uns der Gesetzgeber gefordert, mehr Klarheit zum Verhalten bei Einsatzfahrzeugen zu schaffen. Auf jeden Fall könnte gegenseitige Rücksichtnahme auf beiden Seiten viele Situationen entschärfen, letztlich geht es immer nur um den Patienten und dieser könnten wir alle einmal sein.

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