Beim TASER handelt es sich um eine Elektroschockwaffe (engl. Conducted Electrical Weapon, CEW), aus der zwei kleine Pfeile auf eine eigen- oder fremdgefährdende Person mit dem Ziel der Immobilisation verschossen werden. Bis zu einer Distanz von 10,6 m sind diese Pfeile über feine Drähte mit der Waffe verbunden und führen durch die Abgabe elektrischer Impulse mit durchschnittlich 1,9 mA und einer Spitzenspannung von 1900 V zur Unterbindung von Muskeleigenbewegungen der Zielperson. Während der Bewegungsunfähigkeit kann die Person dann von Polizei- oder Sicherheitspersonal überwältigt werden.
Unter Polizeibeamten und Notfallmedizinern herrscht Unsicherheit darüber, ob „getaserte“ Personen medizinisch überwacht werden müssen. Deshalb haben sich Kollegen des Ulmer Bundeswehrkrankenhauses, sowie der Universitäten Leipzig und Düsseldorf dieser Problematik in einem Beitrag für das Springer-Journal Notfall- u. Rettungsmedizin angenommen.
Wunderlich T, Josse F, Helm M, Bernhard M, Wolters S, Ondruschka B, Hossfeld B
TASER-Einsatz – ein notfallmedizinisches Problemfeld?
Notfall + Rettungsmedizin 2018; 21: 673–681
Als Nebenwirkungen können im Moment des Einwirkens u. a. Herzrhythmusstörungen auftreten. Allerdings sind Verletzungen durch einen unkontrollierten Sturz der Zielperson infolge der Bewegungsunfähigkeit, Immobilisationstechniken, vorbestehende psychiatrische Erkrankungen oder eine akute (Drogen-)Intoxikation deutlich häufiger der Vorstellungsgrund in der Notfallaufnahme als die Arrhythmien. Im notfallmedizinischen Management nach einem TASER-Einsatz sind daher die Erhebung einer Anamnese, die klinische Untersuchung zur Detektion von Verletzungen und der Ausschluss einer Eigen- oder Fremdgefährdung ebenso wichtig wie die Ableitung eines 12-Kanal-EKG. Bei einem unauffälligen 12-Kanal-EKG ist auch im weiteren Verlauf nicht mit TASER-assoziierten Herzrhythmusstörungen zu rechnen.