Urlaubszeit ist Stauzeit; trotzdem wissen laut einer FORSA-Umfrage 2/3 der Führerscheininhaber nicht, wie sie sich in einem Stau richtig verhalten.
Wie die Rettungsgasse funktioniert und welche Behinderung die Einsatzkräfte erfahren wird in einem genialen Film des Miniaturwunderlands Hamburg erläutert.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Rettungsgasse stets zwischen dem äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrbahnen gebildet werden muss. Dies lässt sich am besten an der sog. „Rechte-Hand-Regel“ merken, wobei die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger zu bilden ist.
Außerdem soll die Rettungsgasse nicht erst beim Erkennen der Sondersignale der Einsatzfahrzeuge gebildet werden, sondern sobald auf mehrspurigen Straßen die Fahrzeuge im Schritttempo fahren oder stehen bleiben. Nachdem ein Fahrzeug mit Sondersignal die Rettungsgasse passiert hat, darf diese nicht aufgelöst oder befahren werden, da weitere Einsatzfahrzeuge nachfolgen können.