Mit dem Berufsbild des Notfallsanitäters wurde endlich ein dreijähriger Ausbildungsberuf für das rettungsdienstliche Fachpersonal geschaffen. Allerdings sind mit den neuen Rechten auch neue Pflichten verbunden. Abweichende Regelungen in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer, Diskussionen und Berichte über juristische und berufsrechtliche Konsequenzen tragen zu Unsicherheit bei.
Deshalb freuen wir uns, dass Thomas Hochstein, Erster Staatsanwalt und stellv. Leiter für Medizinstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, aber auch Rettungssanitäter und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst in der kommenden
Fortbildung Notfallmedizin
am 5. Juni 2018 um 17:00
im Bundeswehrkrankenhaus Ulm
zum Thema “Was darf der Notfallsanitäter?” sprechen wird.