Wie das Innenministerium Baden-Württenberg in einer Pressemitteilung verlauten lässt, wird nach dem Kaninettsbeschluss der Reformentwurf des Rettungsdienstgesetzes nun dem Landtag vorgelegt.
Wesentlicher Kernpunkt sei die Qualitätssicherung der prähospitalen Notfallversorgung im Land. Dabei soll den Rettungsdienstbereichsausschüssen mehr Verantwortung zukommen. Ebenfalls gesetzlich verankert werde eine landeseinheitliche unabhängige „zentrale Stelle“ zur Qualitätssicherung, die die Beteiligten im Rettungsdienst durch eine jährliche Analyse der Rettungskette im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Notfallrettung unterstütze. Dadurch würden regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale in Rettungsdienst aufgezeigt.
„Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des vom Bund erlassenen Notfallsanitätergesetzes“, hob Innenminister Gall hervor. Bis 2020 sollen alle Rettungsassistenten zu höher qualifizierten Notfallsanitätern fortgebildet werden. Als Übergangsregelung könnten die Rettungswagen künftig bis längstens 31. Dezember 2020 mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden. Ab 2021 seien ausschließlich Notfallsanitäter auf Rettungswagen vorgesehen.
Für besondere Härtefälle könne es im Einzelfall eine Übergangszeit bis Ende 2025 geben.
Erstmalig seien nun auch die Ausbildung- und Weiterbildungskosten für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gesetzlich geregelt. Diese würden künftig von den Krankenversicherungen übernommen.
„Zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kommt den qualifizierten ehrenamtlich tätigen Helfern als Erste-Hilfe-Einheiten besondere Bedeutung zu, wie zum Beispiel beim Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, kündigte der Minister an.