Da der Boden-Landeplatz am Hangar des Ulmer Bundeswehrkrankenhauses nach den luftfahrtrechtlichen Vorschriften einem Flugplatz entspricht, auf dem mehrere Hubschrauber gleichzeitig landen können, muss nach Auskuft des Regierungspräsidiums Stuttgart Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit ein Follow me Fahrzeug bereitgestellt werden.
Dieses wurde nun beschafft und nimmt ab heute seinen Dienst auf. Bisher sei diese Aufgabe durch den dauerhaft für die Patiententransporte durch das DRK Ulm bereitgestellten Rettungswagen übernommen worden. Mit dem Wegfall dieses Fahrzeuges nach Inbetriebnahme des Dachlandeplatzes auf dem Bundeswehrkrankenhaus sei jedoch die Notwendigkeit entstanden fremden Luftfahrzeugen auch bei einsatzbedingen Abwesenheiten der Ulmer Crew Hilfestellung zu leisten.