Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. (agswn) empfiehlt auf ihrer Homepage die Beschaffung und Einführung von Videolaryngoskopie-Systemen für alle arztbesetzten Rettungsmittel, um präklinisch in schwierigen Situationen die Atemwegssicherung zu erreichen und eine Oxygenierung sicherzustellen.
Bei der Videolaryngoskopie ermöglicht ein Kamerachip neben der Lichtquelle in der Spatelspitze des Laryngoskops eine bessere Sicht auf den Kehlkopfeingang.
Auf dem RTH Christoph 22 wird bereits seit vielen Jahren ein Videolaryngoskop mit verschiedenen Spatelgrößen und -formen (C-MAC, Karl Storz, Tuttlingen) als primäres Laryngoskop eingesetzt. Die Anwendung wird seit Beginn des Einsatzes von den Notärzten auf einem speziellen Protokoll von den RTH-Notärzten dokumentiert. Ergebnisse dieser Dokumentation wurden bereits international publiziert.
Durch die vereinfachte Laryngoskopie kann bei erfahrenen Anwendern ein höherer Intubationserfolg und eine frühzeitigere Atemwegssicherung gerade bei den häufig zeitkritischen Notfallpatienten erzielt werden. Die Notärzte des Ulmer Bundeswehrkrankenhauses besitzen arbeitstägliche Routine mit der Verwendung dieses Videolaryngoskops in der Anästhesie. Auch die agswn verweist in Ihrer Stellungnahme darauf, dass eine Erhöhung der Sicherheit in der Patientenversorgung nur zu erreichen sei, wenn auf die im Notarztdienst vorgehaltenen Systeme eine anwenderbezogene Schulung im klinischen Bereich erfolgt. Entsprechend ist eine Abstimmung zwischen Kliniken und Rettungsdienst bei der Beschaffung erforderlich.
Stellungnahme der agswn zur Videolaryngoskopie in der Notfallmedizin